ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. GELTUNGSBEREICH Aufträge an version1 werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, version1 hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGBs gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. 2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS 2.1 Die Kalkulationen von version1 für Honorare und Preise sind für die angebotene Auftragsvergabe gerechnet. Werden nur Teile des Angebots beauftragt, behält sich version1 das Recht vor, Honorare und Preise neu zu kalkulieren. 2.2 Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots durch version1 oder dadurch zustande, dass version1 zu erkennen gibt – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Angebots – dass sie den Auftrag annimmt. 3. LEISTUNGSUMFANG 3.1 Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete gestalterische Tätigkeit, bzw. Beratungstätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. 3.2 Die Überprüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen hinsichtlich einer Verletzung von Schutzrechten oder Rechten Dritter wird von version1 nur dann erfolgen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 3.3 Die Vertriebs- und Schutzfähigkeit ihrer Vertragsleistungen, z.B. die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Designarbeiten, schuldet version1 nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 3.4 Eine Prüfung ihrer Vertragsleistung auf Verletzungen von Marken- oder Schutzrechten Dritter wird version1 nur vornehmen, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn die Verletzung von Marken- und Schutzrechten Dritter für version1 offensichtlich ist. 4. PRODUKTIONSÜBERWACHUNG 4.1 version1 empfiehlt ausdrücklich, dass bei zum Druck vorgesehenen Entwürfen die Freigabe der Designarbeit durch den Kunden erst nach Prüfung des Werks anhand von Korrekturmustern (proofs) erfolgt, um die korrekte Umsetzung des Layouts (insbesondere die Qualität des Layouts und der Farbumsetzung) sicherzustellen. version1 wird die Korrekturmuster für den Auftraggeber in Auftrag geben, sofern dies schriftlich vereinbart ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Abweichungen bei der Vervielfältigung version1 unverzüglich mitzuteilen. 4.2 Die Produktionsüberwachung übernimmt version1 nur, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. version1 ist dann dazu berechtigt, nach eigenem Ermessen im Namen des Auftraggebers die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. 5. LIEFERUNG 5.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) jeweils unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen ist. 5.2 Die Zusendung und Rücksendung der Arbeiten und Vorlagen (auch mittels Datenträger, Dateien und Daten online und offline) erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. 6. MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS 6.1 Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der an version1 für die Herstellung der Designarbeit übermittelten Informationen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von version1 erstellte Werk vor Abnahme daraufhin zu überprüfen, ob Text und Bild wahrheitsgemäß sind und version1 über sachliche und inhaltliche Fehler Mitteilung zu machen. Sofern diese Mitteilung schuldhaft unterbleibt, haftet der Auftraggeber für alle Nachteile, die aufgrund der Fehlerhaftigkeit von Text und Bild entstehen. 6.2 Sofern der Auftraggeber version1 Vorlagen zur Verfügung stellt, zu deren Verwendung er nicht berechtigt ist bzw. die nicht frei von Rechten Dritter sind, ist er verpflichtet, version1 im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen freizustellen. 6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Entwürfe und Reinzeichnungen von version1 mit höchster Sorgfalt zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch version1 bleibt unberührt. 7. ABNAHME; MÄNGELANZEIGE 7.1 Die Arbeiten von version1 einer jeden Projektphase/jedes Einzelprojektes gelten spätestens mit vorbehaltloser Zahlung als abgenommen. 7.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber version1 geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und im Wesentlichen mängelfrei abgenommen. 7.3 Verdeckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur innerhalb eines Jahres nach Ablieferung des Werks gegenüber version1 geltend gemacht werden.
8. VERGÜTUNG 8.1 Alle Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 8.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu begleichen. 8.3 Ein Drittel der Gesamtsumme wird unmittelbar nach Vertragsabschluß fällig. Der Restbetrag wird bei Lieferung der Entwürfe des Einzelprojektes bzw. des Gesamtprojektes fällig. 8.4 Änderungswünsche/Autorkorrekturen werden zu den im Angebot von version1 veranschlagten Stundensätzen berechnet, hilfsweise zu dem üblichen Stundensatz von version1; dieser beträgt Euro 95,00. 8.5 Sollte sich der Umfang der Arbeiten im Projektverlauf verändern, werden die veränderten Leistungen und Kosten im Rahmen des bestehenden Vertrages entsprechend berücksichtigt. Sonderaufwände geringeren Ausmaßes (bis 10% der Einzelleistung) werden zum vereinbarten Stundensatz ohne vorherige Absprache in Rechnung gestellt. 9. FREMDKOSTEN; NEBEN- UND REISEKOSTEN 9.1 Sämtliche Fremdkosten wie Ausdrucke, Proofs, Kurierdienste, Lithos, Datenversand etc. werden zu den vereinbarten Sätzen berechnet. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Sätze, ist der Auftraggeber verpflichtet, version1 die Differenz zu bezahlen. 9.2 Reisekosten und Spesen werden vom Auftraggeber übernommen. Für Reisekosten werden die Tarife der Deutschen Bundesbahn zugrunde gelegt. Die Hotelkosten werden vom Auftraggeber getragen. 9.3 Meetings und Reisezeit werden zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet. 10. EIGENTUM, NUTZUNGSRECHTE, HERAUSGABE VON DATEN 10.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen sowie an weitergegebenen Daten werden dem Auftraggeber von version1 die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 10.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen version1 und dem Auftraggeber. 10.3 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 10.4 version1 bleibt in jedem Fall, auch wenn sie dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. 10.5 version1 ist nicht verpflichtet, Daten herauszugeben, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart. 11. URHEBERRECHT; VERTRAGSSTRAFE 11.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen sowie die von version1 zur Verfügung gestellten Daten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von version1 weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. 11.2 version1 hat das Recht, vom Auftraggeber zu verlangen, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) kostenfrei als Urheber genannt zu werden. 11.3 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Punkte 11.1 und 11.2 ist der Auftraggeber verpflichtet, an version1 eine Vertragsstrafe der doppelten Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von version1, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. 12. HAFTUNG 12.1 version1 haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von version1 bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von version1 – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von version1 bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers. 12.2 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von version1. 13. REFERENZ, BELEGMUSTER 13.1 version1 behält sich vor, bei seiner Firmendarstellung jederzeit schriftlich und mündlich auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bzw. auf das Projekt hinweisen. 13.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten hat der Auftraggeber version1 10 bis 20 einwandfreie, ungefaltete Belegmuster unentgeltlich zu überlassen. version1 ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 14.1 Änderungen und Ergänzungen aller Verträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. 14.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Karlsruhe Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehenden Streitigkeiten. 14.3 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen version1 und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.