ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN (AEB)


1. GELTUNGSBEREICH Aufträge von version1, Karlsruhe, werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Einkaufsbedingungen erteilt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, version1 hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AEB von version1 gelten nur gegenüber Auftragnehmern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handeln.
2. AUFTRÄGE/BESTELLUNGEN Zur Bearbeitung eines Kundenauftrages/Kundenprojektes (nachfolgend Projekt) wird version1 einzelne Sachen und/oder Dienstleistungen ggf. „zukaufen“. Aufträge von version1 sind nur verbindlich, wenn sie von version1 schriftlich erteilt oder bestätigt wurden. version1 hält sich an den Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab dem Zugang der schriftlichen Auftragserteilung gebunden. Der Auftrag ist vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. Geht die Auftragsbestätigung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Bindungsfrist bei version1 ein, gilt dies als neues Angebot des Auftragnehmers. Die von version1 vorgegebenen Auftragsparameter (bspw. Farbe, Materialien) sind vom Auftragnehmer nach Auftragsannahme ohne Abweichungen umzusetzen. Hat der Auftragnehmer gegen die Umsetzbarkeit der Auftragsparameter Bedenken, hat er version1 unverzüglich zu informieren. Abweichungen gegenüber den vorgegebenen Auftragsparametern oder der vereinbarten Ausführungsart dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von version1 vorgenommen werden. Der Schriftlichkeitserfordernis genügt eine E-Mail. Gibt version1 im Auftrag einen fixen Liefer-/Fertigstellungstermin vor und nimmt der Auftragnehmer den Auftrag ohne Änderungen an, ist der Liefer-/Fertigstellungstermin damit verbindlich vereinbart. Der Auftragnehmer ist ohne Zustimmung von version1 nicht berechtigt, Dritte zur Auftragserfüllung einzusetzen. version1 darf die Zustimmung nur bei Vorliegen berechtigter Interessen verweigern.
3. NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE version1 erhält vom Auftragnehmer sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den vertraglich vereinbarten Sachen, Werken und Rechten. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er zur Übertragung der Rechte im vertraglich vereinbarten Umfang berechtigt ist. Soweit nicht anders vereinbart, überträgt der Auftragnehmer an version1 die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbefristeten Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Sachen, Werken und an allen Arbeitsergebnissen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Durchführung des vereinbarten Projektes selbst schafft oder von Dritten schaffen lässt. Zudem wird insbesondere das Nebenrecht eingeräumt, die Werke des Auftragnehmers zu bearbeiten und auf sonstige Weise umzugestalten und weiterzuentwickeln. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er von allen Personen, die er zur Bearbeitung des vorliegend vereinbarten Projekts heranzieht, die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Zwecke der Übertragung auf version1 erhält, und er zur Übertragung dieser Rechte auf version1 ermächtigt ist. Wird version1 von dritter Seite wegen einer Schutzrechtsverletzung der vom Auftragnehmer übertragenen Rechte in Anspruch genommen, stellt der Auftragnehmer version1 intern von allen Ansprüchen frei.
4. ARBEITSUNTERLAGEN/ARBEITSERGEBNISSE Von version1 an den Auftragnehmer übergebene Arbeitsunterlagen (bspw. Abbildungen, Muster, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Programmcodes, o.ä.) bleiben im Eigentum von version1. Ebenso verbleiben sämtliche Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte bei version1. Werden die von version1 übergebenen Arbeitsunterlagen vom Auftragnehmer verarbeitet oder umgebildet, ändert dies nichts an der Eigentümerposition von version1. Werden die von version1 übergebenen Arbeitsunterlagen mit fremden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, erhält version1 das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von version1 eingebrachten Sache. Stellt der Auftragnehmer Arbeitsunterlagen oder sonstige Arbeitsergebnisse her, ist er zur Herausgabe an version1 verpflichtet. Das Eigentum daran geht mit Übergabe auf version1 über. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsunterlagen und Arbeitsergebnissen steht dem Auftragnehmer nur wegen von version1 anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche des Auftragnehmers zu. Die Arbeitsunterlagen sind sorgsam zu behandeln, ausschließlich zur Bearbeitung des Auftrages zu verwenden und nach Vertragsbeendigung an version1 herauszugeben.


5. PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die im Auftrag ausgewiesenen Preise sind bindend. Sofern keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, wird der vereinbarte Preis nach Lieferung der Waren bzw. Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer und mit dem Ablauf von 28 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen version1 im gesetzlichen Umfang zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen. Geleistete Zahlungen schließen eventuell bestehende Gewährleistungsrechte nicht aus.
6. LAUFZEIT/KÜNDIGUNG Nimmt version1 vom Auftragnehmer Dienstleistungen für ein Projekt in Anspruch, dann endet der Vertrag mit Abschluss des Projektes zwischen version1 und seinen Kunden, es sei denn, die Parteien haben im Einzelfall einen anderen Beendigungszeitpunkt vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für version1 insbesondere vor, wenn – der Auftragnehmer verbindlich vereinbarte fixe Liefer-/Fertigstellungstermine nicht einhält; – der Kunde von version1 seinen Vertrag mit version1 vorzeitig beendet und version1 diese Beendigung nicht zu vertreten hat; – der Auftragnehmer über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt hat; – der Auftragnehmer zur Übertragung der vertraglich vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte nicht berechtigt ist. Die Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
7. VERSCHWIEGENHEIT Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Umstände, die er im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des Auftrags erhält, strengstes Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für Kenntnisse über den Betrieb und die handelnden Personen von version1, sondern auch für Kenntnisse über den Betrieb und die handelnden Personen des Kunden von version1. Ausgenommen von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung sind nur solche Umstände, die öffentlich bekannt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Unterlagen und sonstige Aufzeichnungen, die er im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Auftrages erhält oder erstellt, unter Verschluss zu halten und nur denjenigen Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen, die direkt mit der Durchführung des Auftrages betraut sind. Diese Mitarbeiter sind zuvor vom Auftragnehmer zur Verschwiegenheit zu verpflichten. version1 kann hierüber einen Nachweis verlangen. Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes verpflichtet sich der Auftragnehmer, an version1 eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 zu bezahlen. Ein Fortsetzungszusammenhang ist ausgeschlossen.
8. KUNDENSCHUTZ Beauftragt version1 die Dienstleistungen des Auftragnehmers für ein oder mehrere Projekte, vereinbaren die Parteien gegenseitig Kundenschutz für alle Unternehmen und Personen, die in das vereinbarte Projekt / die vereinbarten Projekte als Kunde, Dienstleister oder Mitarbeiter einbezogen sind. Beide Parteien verpflichten sich, innerhalb von zwei Jahren nach vollständigem Abschluss des vereinbarten Projektes mit hieran beteiligten Drittfirmen oder Mitarbeitern keinerlei mit dem Auftrag gleichen oder vergleichbaren Projekte zu vereinbaren noch sie zu solchen heranzuziehen. Dies gilt sowohl direkt, als auch durch Mittelsmänner. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diesen Kunden- und Mitarbeiterschutz verpflichtet sich die vertragsverstößige Partei, an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250.000,00 zu bezahlen. Ein Fortsetzungszusammenhang ist ausgeschlossen.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und den Allgemeinen Einkaufsbedingungen ist, wenn der Auftragnehmer Kaufmann ist, Karlsruhe. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für die von version1 auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus diesen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.